Sind Sie in der Lehre an der RWTH Aachen tätig und haben sich schon Fragen der Art gestellt:
Was darf ich in der Lehre aus anderen Quellen benutzen? Wann werden Gebühren für die Verwendung von Medien fällig und wie werden diese abgerechnet? Wie kann ich umgekehrt die zweckgebundene Verwendung meiner Inhalte sicherstellen? Darf ich meine Vorlesungsmaterialien (Folien, Skipte etc.) in einem Lernraum veröffentlichen? Was muss ich dabei beachten? Darf man Folien in den Lernraum stellen, die Bilder enthalten, die aus einem Buch stammen? Darf man Kopien aus Büchern einscannen und hochladen? Darf man ein Lied als Audiodatei oder einen Fernseh-Mitschnitt in einem passwortgeschützten Bereich eines Lernraums hochladen? …
Antworten zu diesen und weiteren Fragen zum Urheberrecht in der Hochschullehre möchte die BTH in einem Leitfaden zusammenfassen. Auch Sie können bis zum 31. Juli 2009 Ihre Fragen oder Fallbeispiele per E-Mail an elearning@rwth-aachen.de schicken (Betreff: Urheberrecht-FAQ), damit wir diese sammeln und weiterleiten können.
11. Juli 2009 um 19:08
Passend dazu auch der gerade frisch überarbeitete Leitfaden zu E-Learning und Rechtsfragen: http://www.mmkh.de/upload/dokumente/Leitfaden_E-Learning_und_Recht_creativecommons_MMKH.pdf